Vormundschaften

Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines Kindes, das noch nicht volljährig, also noch nicht 18 Jahre alt ist. Vorher ist man noch nicht "mündig" und kann bzw. darf einige wichtige Themen noch nicht alleine entscheiden. Bei diesen Themen geht es um die Punkte, die normalerweise die Eltern, die für das Kind sorgen, übernehmen:

  • Personensorge
    Dazu gehört zu entscheiden, wo und bei wem Du lebst. Und für die Gesundheit, also für alle notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen zu sorgen. Aber auch alles, was zur Ausbildung gehört – also von Kindergarten über Schule bis hin zur Lehrstelle. Die notwendigen Anträge für Dich stellen, Deine Interessen und Rechte vertreten, einen Ausweis für Dich beantragen und Dich, falls nötig, vor Gericht vertreten. Und alle Fragen des Umgangs – das meint ob oder wie oft Du zum Beispiel Mama oder Papa oder andere wichtige Personen sehen kannst.
  • Vermögenssorge
    Dazu gehört alles was mit dem Thema Geld zu tun hat.

Wenn die Eltern diese beiden Arten der "Sorge für das Kind" nicht übernehmen können – weil sie es nicht können – weil sie es nicht tun oder weil sie nicht mehr leben, dann kann es sein, dass der Richter mich bittet, mich in diesen Fragen um das Kind zu kümmern und alle notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Marita Selke

Beistand für Kinder in gerichtlichen Verfahren

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